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Bistum Chur

Eheschliessung in Italien

Eheschliessung in Italien

Wenn Katholiken, die in unserer Diözese wohnhaft sind, den Wunsch äussern, sich in Italien kirchlich trauen zu lassen, muss man sie darauf aufmerksam machen, dass eine solche Eheschliessung gemäss den Bestimmungen der Italienischen Bischofskonferenz nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.

Es reicht nicht aus, dass die italienische Pfarrei, in der die Trauung stattfinden soll, mit der Trauung voraussichtlich einverstanden ist. Es ist darüber hinaus erforderlich, dass vorgängig die zuständige Diözesankurie die Trauung genehmigt. In den letzten Jahren hat das Ordinariat Chur wiederholt Schreiben aus verschiedenen Diözesen Italiens bekommen, in welchen an das korrekte Vorgehen erinnert wurde. Denn die italienischen Diözesen sehen es nicht gerne, wenn sie durch die Zusendung von Ehedokumenten vor ein Fait accompli gestellt werden. Einzelne Diözesen wünschen zudem, dass für solche Eheschliessungen die Ehedokumente der betreffenden Diözese verwendet werden.

Die Abklärungen, ob eine Eheschliessung in Italien möglich ist, brauchen Zeit. Falls ein Brautpaar die Absicht hat, in Italien zu heiraten, ist es deshalb wichtig, dass das Bischöfliche Ordinariat Chur über die geplante Eheschliessung informiert wird. Von hier aus wird dann die betreffende italienische Diözese angefragt. Erst wenn deren Einverständnis für die Eheschliessung vorliegt, können die konkreten Vorkehrungen für die Trauung getroffen werden.


Bischöfliches Ordinariat
24. Juni 2006