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Bistum Chur

Empfang der Sakramente in der katholischen Kirche (Communiqué)

Zur Zeit wird in einigen Medien der Eindruck erweckt, dass der Empfang der Sakramente (insbesondere die Heilige Kommunion) für alle Gläubigen ein voraussetzungsloses Grundrecht darstelle und dass sich folglich Bischöfe der Diskriminierung schuldig machten, die daran erinnern, dass der Empfang der Sakramente gemäss dem Glauben der katholischen Kirche an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.

Tatsächlich gehört es zur Lehre der Kirche, dass für den Empfang der Sakramente, insbesondere der Heiligen Eucharistie (Kommunion), die rechte sittliche Disposition erforderlich ist. Bereits der Apostel Paulus hatte gesagt: „Wer unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken (1 Kor 11,27-28)“. Entsprechend heisst es im Kompendium zum Katechismus der katholischen Kirche (2005): „Um die heilige Kommunion zu empfangen, muss man der katholischen Kirche voll eingegliedert sein und sich im Stand der Gnade befinden, das heißt man darf sich keiner Todsünde bewusst sein. Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, muss das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt“ (Nr. 291).

Wer somit aus welchen Gründen auch immer nicht zur Kommunion hinzutreten kann, darf dennoch einen Segen als Zusage der Barmherzigkeit Gottes empfangen. Bischof Vitus hat diese Möglichkeit nicht in der Diözese Chur eingeführt, sondern diese bereits vielerorts geübte Praxis zuhanden der Bischofssynode 2014/2015 über Ehe und Familie vorgeschlagen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, Gläubigen, die nicht zur Kommunion hinzutreten können, dennoch den Segen Gottes zuzusprechen auf ihrem Glaubensweg und ihnen zugleich eine Form der Zuwendung seitens der Kirche zuteilwerden zu lassen. Sinn des Vorschlags von Bischof Vitus ist somit nicht der Ausschluss, sondern im Gegenteil die Integration.

Eine entsprechende Praxis gibt es schon seit Jahren vor allem in den angelsächsischen und skandinavischen Ländern sowie bei den Weltjugendtagen. Ebenfalls wurde diese Praxis bereits 2005 von anderen Bischöfen in die Diskussionen der Bischofssynode über die Eucharistie eingebracht (Instrumentum laboris, Nr. 87, Abs. 3). Dass sich diese Praxis auch in Europa durchzusetzen beginnt, zeigen die Erzdiözese Paderborn, die auf ihrer Homepage eine Erklärung dazu abgibt, sowie das Erzbistum Mailand, welches im Jahr 2013 ausführlich darauf hingewiesen hat.

Die Medienaufmerksamkeit für das Thema der erwähnten Segnungen lässt einerseits erkennen, dass deren Intention noch zu wenig verstanden wird. Andererseits zeigen die bisherigen Reaktionen auch, dass in breiten Kreisen nicht mehr bekannt zu sein scheint, was gemäss der kirchlichen Lehre die Voraussetzungen sind für den Empfang der Sakramente, insbesondere der Heiligen Eucharistie. Insofern die gegenwärtige Diskussion hilft, diesbezügliche Glaubensgrundsätze wieder in Erinnerung zu rufen, ist sie zu begrüssen.

Chur, 6. März 2014

Giuseppe Gracia
Bischöflich Beauftragter für Medien und Kommunikation
Hof 19, 7000 Chur
079 632 61 81