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Bistum Chur

Leitfaden zum Erwachsenenkatechumenat

Erwachsene fragen nach der Taufe
Leitfaden zum Erwachsenenkatechumenat

 

Der Wunsch Erwachsener, die Taufe zu empfangen, ist auch in den westeuropäischen Ländern am Wachsen. Nach dem Vorbild Frankreichs ist in der Westschweiz der Erwachsenenkatechumenat seit vielen Jahren gut ausgebaut. Die deutschsprachigen Bistümer der Schweiz wollen sich diesem wichtigen Thema intensiver zuwenden.

Die Erneuerung des Erwachsenenkatechumenats ist eine Frucht des letzten Konzils (vgl. „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 64). In der Zeit nach dem Konzil erschien die Studienausgabe zur „Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche“. Seither liegen viele Erfahrungsberichte und Handreichungen zum Thema in französischer, aber auch in deutscher Sprache vor. 2001 gab die Arbeitsgemeinschaft der Liturgischen Kommissionen im deutschen Sprachgebiet (IAG) eine neue Fassung der Grundordnung des Erwachsenenkatechumenats heraus(1).

Zum Erwachsenenkatechumenat in unserem Bistum sind folgende allgemeine Richtlinien zu beachten:

1. Längst bevor ein Katechumenat beginnt, interessieren sich Erwachsene für den Glauben. Das zeigt die Seelsorge dauernd neu. Diese fragenden und suchenden Menschen wollen wir mit viel Feingefühl begleiten. Hier zeigt sich die missionarische Kirche von ihrer besten Seite.

2. Sobald jemand den Wunsch nach der Taufe, d.h. nach der Mitgliedschaft in der Kirche, äussert, soll der Weg dahin geprüft und skizziert werden:

  • Die Erfahrung einer Gruppe auf dem Katechumenatsweg ist entscheidend wichtig. Nur im Ausnahmefall soll ein einzelner Katechumene auf die Taufe vorbereitet werden. Es können jeweils in einer Region Katechumenen zu solchen Vorbereitungsgruppen oder Weggemeinschaften zusammengefasst werden.
  • Sobald sich jemand zum Katechumenatsweg entscheidet, soll sein Name auch dem Bischof mitgeteilt werden: die Erwachsenentaufe liegt im Kompetenzbereich des Bischofs, und einzelne Feiern sollen zusammen mit dem Bischof stattfinden.
  • Der Katechumenat kann unterschiedlich lang sein. Im Normalfall soll er wenigstens ein Jahr lang dauern. Der Taufbewerber wird über einige bewusst vollzogene und liturgisch ausgezeichnete Entscheidungsstufen begleitet.

3. Dieser Weg beginnt mit der Feier der Aufnahme unter die Katechumenen: einem Wortgottesdienst, wenn möglich in einer Pfarrei und mit ihr gestaltet. Die Kandidaten werden mit dem Zeichen des Kreuzes bezeichnet und erhalten die Heilige Schrift überreicht.

4. Im nun folgenden eigentlichen Katechumenat soll der Glaube in den verschiedenen existentiellen Dimensionen gelernt werden. Zunächst geschieht das in einer längeren Phase der entfernteren Vorbereitung. Wichtig bleibt die Katechumenatsgruppe, zu der auch getaufte Begleiter aus den Gemeinden gehören sollen. – Es versteht sich, dass die einzelnen Katechumenen unterschiedlich schnell vorankommen auf diesem Weg. Oft macht jemand diesen Kurs mit, der zwar getauft ist, aber bisher kaum eine Einweisung in den Glauben erfahren hat. So bereitet er sich auf das Firmsakrament und die Erstkommunion vor. Während dieser entfernteren Vorbereitung sind Stationen vorgesehen, wie die Übergabe des Credo und des Vaterunsers.

5. Wenn die Zeit reif geworden ist, kann der Katechumene zu den Initiationssakramenten zugelassen werden(2). Dieser Feier der Zulassung (in der frühen Kirche inscriptio genannt) steht im Normalfall der Bischof vor. Sie wird in der Regel zu Beginn der Fastenzeit gefeiert(3). Damit beginnt die nähere, intensive Vorbereitung auf die Initiationssakramente. Sie dauert die ganze Fastenzeit.

Die nähere Vorbereitung ist gekennzeichnet durch verschiedene Zeichen, insbesondere durch die Stärkungsriten, d.h. die Salbung mit Katechumenenöl, Bussfeiern und anderes mehr. Dabei werden die Fastensonntage mit ihren Perikopen zur Taufunterweisung bedeutsam, wie sie dies auch für die Erneuerung des Taufglaubens der Pfarreien sind.

6. Der Karsamstag kennt noch einmal eigene Riten zur unmittelbaren Vorbereitung. Der Höhepunkt des Katechumenatsweges ist die Feier der Sakramente des Christwerdens, Taufe, Firmung und Eucharistie, in der Regel in der Osternacht.

7. Entsprechend den frühchristlichen Katechumenatswegen soll der Glaube mystagogisch vertieft werden: insbesondere in den Wochen bis Pfingsten, aber auch nachher. In dieser Zeit ist eine Eucharistiefeier der Neugetauften mit dem Bischof vorgesehen. Die Neugetauften sollen auf keinen Fall allein gelassen werden: die Katechumenatsgruppen, die Begleiter bleiben wichtig. Entscheidend wird auch sein, wie gut es gelingt, die Neugetauften konkret in ihre jeweilige Pfarrei einzugliedern. Dafür sind die Pfarreien zu sensibilisieren.

Vom Bischofsrat des Bistums Chur verabschiedet am 10. September 2009.

Chur, 14. September 2009

+ Vitus Huonder
Bischof von Chur


 

Anmerkungen

(1) Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche (I). Grundform. Manuskriptausgabe zur Erprobung, herausgegeben von den Liturgischen Instituten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, Trier 2001. Zu beziehen bei: Liturgisches Institut der deutschsprachigen Schweiz, Impasse de la Forêt 5 A, Postfach 165, CH-1707 Freiburg, Fon: 026 484 80 60,
Fax: 026 484 80 69, E-mail: info[at]liturgie.ch oder im dortigen online-shop.

(2) Dies ist der Zeitpunkt, um dem Diözesanbischof das Formular „Anmeldung einer Erwachsenentaufe und Firmung“ zuzustellen.

(3) Man beachte dazu die frühzeitige Ankündigung des Datums in der „Schweizerischen Kirchenzeitung“ und auf der Homepage des Bistums