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Bistum Chur

Eine Ehe kann für nichtig erklärt werden, wenn sich ein Partner über eine wesentliche Eigenschaft des anderen Partners geirrt hat

Die Eigenschaft, die hier in Frage steht, muss direkt und hauptsächlich angestrebt worden sein. Beispiel: Eine Frau wollte unbedingt einen Arzt heiraten; oder: Ein Mann wollte in erster Linie eine gut katholische Frau heiraten, die mit ihm ein intensives religiöses Leben führt. Stellt es sich heraus, dass hier ein Irrtum vorlag, kann die Ehe für nichtig erklärt werden. Man wollte sozusagen vielmehr die Eigenschaft als die Person heiraten, so seltsam das klingt.

Ein gewöhnlicher Irrtum (z. B. „Sie ist Nichtraucherin“, „Er liebt klassische Musik. „Er hat einen Doktortitel“) genügt nicht, um eine Ehe ungültig erklären können, nicht einmal dann, wenn der Irrtum für die Eheschliessung ursächlich war.