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Bistum Chur

Ist es notwendig, einen Anwalt für das Ehenichtigkeitsverfahren beizuziehen?

Das kirchliche Rechtsbuch sieht die Möglichkeit vor, dass beide beteiligten Partner für das Ehenichtigkeitsverfahren einen Anwalt oder einen Prozessbevollmächtigten beiziehen. Dies ist aber nicht zwingend. Die Eheleute können auch selbst den Antrag für das Ehenichtigkeitsverfahren stellen und sich direkt am Verfahren beteiligen. Letzteres ist beim Diözesangericht Chur das übliche.

Damit die Mitwirkung eines allfälligen Rechtsvertreters bzw. Anwalts nützlich und hilfreich sein kann, muss der Betreffende im Kirchenrecht wirklich sachkundig sein. Darüber hinaus muss der Rechtsanwalt vom Bischof für diese Aufgabe zugelassen werden.

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