Ziel des Ehenichtigkeitsverfahrens ist es, die objektive Wahrheit über eine Ehe, genauer: über ihr Zustandekommen, herauszufinden. Die Ehepartner erhalten dadurch Gewissheit über ihre Lebenssituation und können in der Folge, falls ihre Ehe nichtig erklärt wird, einen anderen Partner kirchlich heiraten.
Da in einem Ehenichtigkeitsverfahren nicht auf den Istzustand einer Ehe geschaut wird, sondern auf ihr Zustandekommen, geht es also in einem solchen Verfahren nicht darum, die Schuldfrage für das Scheitern einer Ehe aufzurollen und irgend jemand schuldig zu sprechen. Man versucht einzig, beiden Ehepartnern zu helfen.
Rein rechtlich betrachtet hat das Ehenichtigkeitsverfahren den Charakter eines Gerichtsverfahrens. Dieses wird aber – wie gesagt – nicht gegen den anderen Partner geführt, sondern gegen die Annahme, die Ehe sei gültig. Denn jede kirchlich geschlossene Ehe geniesst die Rechtsgunst, d.h. sie wird als gültig betrachtet, solange nicht feststeht, dass sie nicht gültig ist.
Alle Verfahrensschritte geschehen in Rahmen persönlicher Aussprachen. Eine Konfrontation der Ehepartner vor dem Richter findet nicht statt.