Navi Button
Bistum Chur

Welches Offizialat ist für die Durchführung des Ehenichtigkeitsverfahrens zuständig?

Zuständig für die Durchführung eines Ehenichtigkeitsverfahrens ist im Allgemeinen das kirchliche Gericht, in dessen Gebiet der antragstellende Partner oder der nichtantragstellende Partner wohnt. Aber auch das Offizialat des Bistums in dem die Trauung stattfand, ist zuständig. Unter gewissen Bedingungen kann auch dasjenige Offizialat zuständig sein, in dessen Gebiet am meisten Beweise zu erheben sind.

Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Mehr lesen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen