Was gibt es für Ehehindernisse?
Ehehindernisse werden vom Staat und von der Kirche auf- oder festgestellt, um schädliche oder ungünstige Verbindungen zu verhindern oder zu erschweren.
Das staatliche Recht kennt zum Beispiel folgende Ehehindernisse: Man muss ein Mindestalter haben, um zu heiraten, und man darf nicht zu nah verwandt sein.
Das Kirchenrecht kennt unter anderem folgende Hindernisse:
- eine frühere zivile oder kirchliche Heirat (vgl. Geschiedene)
- Konfessions- oder Religionsverschiedenheit (vgl. Mischehe)
- ein Verwandschafts- oder Adoptionsverhältnis
- Minderjährigkeit
- Ordensgelübde oder Ordination
- Die Unfähigkeit zur geschlechtlichen Vereinigung