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Bistum Chur

Ehehindernis

Was gibt es für Ehehindernisse?

Ehehindernisse werden vom Staat und von der Kirche auf- oder festgestellt, um schädliche oder ungünstige Verbindungen zu verhindern oder zu erschweren.

Das staatliche Recht kennt zum Beispiel folgende Ehehindernisse: Man muss ein Mindestalter haben, um zu heiraten, und man darf nicht zu nah verwandt sein.

Das Kirchenrecht kennt unter anderem folgende Hindernisse:

  • eine frühere zivile oder kirchliche Heirat (vgl. Geschiedene)
  • Konfessions- oder Religionsverschiedenheit (vgl. Mischehe)
  • ein Verwandschafts- oder Adoptionsverhältnis
  • Minderjährigkeit
  • Ordensgelübde oder Ordination
  • Die Unfähigkeit zur geschlechtlichen Vereinigung

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