Wie jede Religion bevorzugt auch die katholische Kirche Trauungen von Personen des gleichen Bekenntnisses. Denn der gemeinsame Glaube ist ein starkes verbindendes Element für die eheliche Gemeinschaft. Es entfällt auch das manchmal nicht so leicht zu lösende Problem, in welchem Glauben die Kinder erzogen werden.
Trotzdem sind Trauungen über die Grenzen des Bekenntnisses und sogar der Religion hinaus mit einer besonderen Erlaubnis möglich. Eine Ehe mit einem nichtkatholischen Christen kann der zuständige Pfarrer erlauben (Dispens für Konfessionsverschiedenheit). Für die Erlaubnis zur Ehe mit einem Nichtgetauften ist der Generalvikar zuständig (Dispens für Religionsverschiedenheit).
Bei der Feier des Traugottesdienstes können ganz unterschiedliche Situationen berücksichtig werden, z.B. wenn ein Partner zwar nicht Christ ist, aber an Gott glaubt, oder wenn er nicht an Gott glaubt.
In begründeten Ausnahmefällen kann bei einer Mischehe auf die Trauung in der katholischen Kirche verzichtet werden. Wenn der zuständige Generalvikar von der Formpflicht dispensiert hat, wird eine solche Ehe von der Kirche trotzdem anerkannt.
Vom katholischen Partner erwartet seine Kirche, dass er alles ihm mögliche tut, dass seine Kinder katholisch erzogen werden.