Das Domkapitel Chur

 

Urkunde von 1220 mit dem ältesten noch erhaltenen Siegel des Domkapitels Chur

Urkunde von 1220 mit dem ältesten noch erhaltenen Siegel des Domkapitels Chur

 

Das Domkapitel (von lat. capitulum) als eigenständige juristische Person – in Abgrenzung zu einem Stiftskapitel auch Kathedralkapitel genannt – ist das leitende Gremium an einem Bischofssitz; es besteht aus dazu erwählten Weltgeistlichen. Die jahrhundertealte Institution entwickelte sich aus dem Presbyterium der Urkirche, wo der Bischof mit seinen Priestern und Diakonen eine Arbeits- und Wohngemeinschaft bildete. Die Bezeichnung ‘Domkapitel’ verweist zum einen auf das ursprünglich gemeinschaftliche Leben, welches von einer bestimmenden Regel (Canon) geordnet wurde; deshalb nannte man die Mitglieder dieser Gemeinschaft auch Canonici. Zum anderen war die materielle Lebensfähigkeit der Domherren, vor allem nach der grösstenteils ab dem 10./11. Jh. aufgehobenen «vita communis» um den Bischof, von einer Vermögensmasse, Stiftung (“praebenda”) genannt, abhängig, aus der die Kapitelsmitglieder ihren Unterhalt bestreiten mussten.

 

Die Domkapitel als solche entstanden ab dem 9. Jahrhundert. Für das sicher seit dem 5. Jh. bestehende Bistum Chur sind die «fratres episcopi Curiensis» erstmals 940 bezeugt. Neben dem regelmässigen gemeinsamen Chorgebet in der Kathedrale gehört bis heute die Beratung und Unterstützung des Bischofs in der Diözese zu den Aufgaben des Kapitels. In Chur musste die oben erwähnte Aufteilung des Stiftungsvermögens in bischöfliches Vermögen (Mensa episcopalis) und in Vermögen des Domkapitels (Mensa Capituli) vor 1038 erfolgt sein. Danach erhielten Bischof und Kapitel je eigens Schenkungen; Kaiser, Könige und andere Wohltäter bereicherten das Kapitel durch diverse Vergabungen. Aufteilung und Überweisung des Vermögens bedingten eine Umgestaltung der Kapitelsverfassung; eigene Satzungen entstanden. Die ersten noch erhaltenen Kapitelsstatuten wurden von Bischof Konrad III. von Belmont (1273–1282) am 17. Mai 1273 erlassen bzw. genehmigt. Die momentan geltenden Statuten stammen aus dem Jahre 1986. Im Laufe des 12. Jahrhunderts formierten sich die Domkapitel allgemein zu exklusiven Wahlkollegien mit dem Recht der Bischofswahl. Zwischen 1448 und 1806 besass das Domkapitel Chur als Institution in einem Reichsfürstbistum das freie Bischofswahlrecht. Nach einer ungeregelten Zeit kann das Domkapitel Chur seit 1948 dank eines kurialen Privilegs (Dekret “Etsi salva”) bei Sedisvakanz den neuen Bischof von Chur aus einer Dreierliste, welche von Rom dem versammelten Kapitel vorgelegt wird, einen Kandidaten wählen. Er wird in der Regel vom Papst bestätigt und zum Bischof von Chur ernannt.

 

1655 bestätigte Papst Alexander VII. (1655–1667) frühere Bestrebungen bzw. Bestimmungen, dass das Domkapitel Chur definitiv aus 6 Residentialkanoniker (Dompropst, Domdekan, Domscholastikus, Domkantor, Domkustos, Domsextar) und 18 nichtresidierenden Domherren zu bestehen habe. Dieses Dekret vom 24. Dezember 1655 ist bis heute in Kraft. Die Residentialen (ausser Domdekan) ernennt heute der Bischof nach Anhörung des Collegium Consultorum frei, der Domdekan wird seit altersher vom Gesamtkapitel gewählt und vom Bischof bestätigt. 16 nichtresidierende Domherren werden vom Bischof frei ernannt, nachdem er Vorschläge dazu seitens des Kapitels entgegengenommen hat. Er ist gehalten, die 7 Bistumskantone ausgewogen zu berücksichtigen. 2 Nichtresidierende sind seit 1824 Standesdomherren des Bistumskantons Schwyz. Alle Domherren werden in der Kathedrale Chur durch den Bischof in ihr Amt eingesetzt (installiert) und tragen dann das Kapitelskreuz als Zeichen der ihnen anvertrauten Würde. Die 6 Residentialkanoniker sind auch heute normalerweise in Ämter der Bistumsleitung eingebunden; die 18 nichtresidierenden Domherren wirken im Bistum zumeist als Pfarrherren in der Gemeindepastoral.

 

Liste der Domherren des Kathedralkapitels Unserer Lieben Frau zu Chur

Residierende Domherren
Fischer Albert, Dompropst, seit 2022  
Krieg Daniel, Domdekan, seit 2022    
Grichting Martin, Domscholastikus, seit 2012  
Camenzind Peter, Domkantor, seit 2024  
Bühler Gion-Luzi, Domkustos, seit 2014  
Folz Jochen, Domsextar, seit 2026      

 

Nichtresidierende Domherren
Venzin Pius, Domherr, seit 1995
Durrer Daniel, Domherr, seit 2004
Rellstab Andreas, Domherr, seit 2006
Amgwerd Peter, Domherr, seit 2009
Cavelti Alfred, Domherr, seit 2011
Reichle Rolf Maria, Domherr, seit 2011
Graf Roland, Domherr, seit 2012
Schlienger Paul, Domherr, seit 2018
Varandas Luis, Domherr, seit 2022
Lüchinger Adrian, Domherr, seit 2022
Wolf Karl Wilhelm, Domherr, seit 2022
Barmet Gregor, Domherr, seit 2023
Fuchs Ernst, Domherr, seit 2023
Horat Matthias, Domherr, seit 2023
Zwyssig Josef, Domherr, seit 2023
Bruhin Hermann, Domherr, seit 2025
Aregger Peter, Domherr, seit 2026

 

Collegium Consultorum
Fischer Albert, Dompropst
Krieg Daniel, Domdekan
Grichting Martin, Domscholastikus
Camenzind Peter, Domkantor
Bühler Gion-Luzi, Domkustos
Folz Jochen, Domsextar

Cavelti Alfred, Domherr
Schlienger Paul, Domherr

Durrer Daniel, Domherr
Horat Matthias, Domherr

Rellstab Andreas, Domherr
Amgwerd Peter, Domherr

 

Emeritierte Domherren
Eichhorn Harald, em. Domherr, seit 2013                
Niederberger Walter, em. Domherr, seit 2022                
Aufdermauer Guido, em. Domherr, seit 2022                
Imhof Franz, em. Domherr, seit 2022                
Stuker Jürg, em. Domherr, seit 2023                
Fuchs Andreas  M., em. Domherr, seit 2023                
Mathis Hans, em. Domherr, seit 2026  

 

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